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Logopädie - Mehr als nur Worte

 
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Für eine logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (privat oder Kasse). Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, Hals- Nasen- Ohrenarzt, Phoniater oder Neurologen. Die ausgestellte Verordnung darf bei Beginn der Therapie nicht älter als 14 Tage sein. Bei Erwachsenen, die nicht von den Gebühren befreit sind, wird von den Krankenkassen eine Zuzahlung von 10 Prozent und 10€ Rezeptgebühr verlangt. Kinder sowie chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Eine Therapiestunde dauert in der Regel 45 Minuten und orientiert sich individuell an dem jeweiligen Störungsbild.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie eine Behandlung benötigen, dann wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt.

Bei einer entsprechenden ärztlichen Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch.